
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
​Die Competence Center CHASE GmbH ist bestrebt, einen barrierefreien Zugang zu ihrer Website zu gewährleisten gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheit von Websites, der Richtlinie (EU) 2019/882 über den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) und dem österreichischen Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG).
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​Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Competence Center CHASE GmbH: https://www.chasecenter.at
STATUS DER EINHALTUNG
Diese Website entspricht teilweise der Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 sowie der relevanten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) aufgrund der unten aufgeführten Ausnahmen.
NICHT BARRIEREFREIE INHALTE
Die unten aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei zugänglich:
​Auf der Startseite erreicht die Überschrift/der Slogan im Titelbild nicht das gewünschte Kontrastverhältnis für große Texte von mindestens 3:1, siehe Erfolgskriterium 1.4.3 (Mindestkontrast). Wir arbeiten an einer Lösung.
Auf der Seite „Socials“ weist die Dauer der angezeigten Videos in zwei Fällen nicht das richtige Kontrastverhältnis auf. Da es sich hierbei nicht um wesentliche Inhalte handelt und diese auch Teil von Bildern sind, die andere wichtige visuelle Inhalte enthalten, sind wir der Ansicht, dass dies gemäß der Randbemerkung im Absatz Erfolgskriterium 1.4.3 (Mindestkontrast) keine Kontrastanforderung darstellt.
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Auf der Seite „Socials“ werden zwei Elemente zum Folgen auf Twitter und YouTube nicht unterstützt, offenbar weil es keine Schaltflächen/Symbole mit dieser Funktion gibt.
Die Social-Media-Schaltflächen in der Fußzeile, die zu unseren Kanälen führen, öffnen sich in einem neuen Fenster. Es gibt keine Möglichkeit, sie so anzupassen, dass sie im selben Fenster geöffnet werden.
Der Buchstabenabstand und der Wortabstand sind etwas kleiner als in Erfolgskriterium 1.4.12 (Textabstand) empfohlen, da einige dieser Änderungen mit dem verwendeten CMS nicht anpassbar sind und auch der Lesbarkeit entgegenstehen. Außerdem liegt laut ANMERKUNG 1 und 2 der Schwerpunkt dieser Textabstandswerte darauf, die Verfügbarkeit und Funktionalität der Inhalte sicherzustellen, die gegeben sind.
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​PDF-Dokumente werden in neuen Fenstern geöffnet. Es gibt keine Möglichkeit, sie so einzustellen, dass sie im selben Fenster geöffnet werden.
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Ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei, da sie beispielsweise nicht mit Tags versehen sind und daher von Screenreader-Nutzern nicht verwendet werden können.
Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Sie Probleme mit bestimmten Inhalten auf dieser Website feststellen. Wir werden uns bemühen, diese Inhalte für Sie barrierefrei zugänglich zu machen.
ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG
Diese Erklärung wurde im Juni 2025 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung und wurde mit verfügbaren CMS-Anwendungen von Drittanbietern überprüft. Alle Seiten wurden getestet.
FEEDBACK UND KONTAKT
Der Inhalt dieser Website wird ständig erweitert, ausgetauscht und verbessert. Bei diesen Entwicklungen legen wir Wert auf Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten.
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Wenn Sie Probleme haben oder Hindernisse entdecken, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, benachrichtigen Sie uns bitte per E-Mail. Wir werden Ihre Kommentare prüfen und uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
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Bitte senden Sie Ihre E-Mail an office@chasecenter.at mit dem Betreff „Meldung eines Barriereproblems auf der Website chasecenter.at”. Bitte beschreiben Sie das Problem und geben Sie uns die URL(s) der entsprechenden Website oder Dokumente an.
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​​​Kontakt:
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Competence Center CHASE GmbH
​Hafenstraße 47–51
4020 Linz
Austria
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E-Mail: office@chasecenter.at
Telefon: +43 664 9658923​​​
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DURCHSETZUNGSVERFAHREN
Wenn Sie mit der Antwort, die Sie im Zusammenhang mit der oben genannten Feedback-Benachrichtigungsoption erhalten haben, nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) einreichen. Die FFG nimmt Beschwerden elektronisch über das untenstehende Kontaktformular entgegen.
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Klicken Sie hier, um zum Beschwerdeformular zu gelangen
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​Die FFG prüft Beschwerden, um festzustellen, ob sie Verstöße gegen die Richtlinie zur Barrierefreiheit im Internet betreffen, insbesondere hinsichtlich der Nichteinhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen durch die österreichische Regierung oder eine ihrer Institutionen. Ist die Beschwerde berechtigt, gibt die FFG Empfehlungen für Maßnahmen an die österreichische Regierung oder ihre gesetzlichen Vertreter und schlägt Maßnahmen zur Beseitigung der Barrieren vor.
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